Was ist ein Freistellungsauftrag? So nutzt du deinen Sparer-Pauschbetrag richtig

Zinsen auf dem Tagesgeldkonto, eine Ausschüttung aus deinem ETF – und die Bank zieht Steuern ab. Mit einem Freistellungsauftrag kannst du diesen Abzug innerhalb deines Sparer-Pauschbetrags vermeiden. Was dahintersteckt, wie du den Auftrag einrichtest und auf mehrere Banken verteilst, erfährst du hier.
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und Jahr. Ehepaare können gemeinsam bis zu 2.000 € freistellen.
Ohne Freistellungsauftrag behält deine Bank grundsätzlich ab dem ersten Euro Kapitalertragssteuern ein: 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Du kannst den Betrag auf mehrere Banken verteilen. Die Summe deiner Freistellungsaufträge darf deinen Sparer-Pauschbetrag allerdings nicht überschreiten.
Freistellungsauftrag vergessen? Zu viel einbehaltene Steuer kannst du über deine Steuererklärung mit der Anlage KAP zurückholen.
Den Auftrag erteilst du bei deinem Anbieter, häufig online. Dafür benötigst du deine Steuer-Identifikationsnummer.
Was ist ein Freistellungsauftrag und was bringt er dir?
Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist eine Mitteilung an deine Bank oder deinen Finanzanbieter: Bis zu dem von dir festgelegten Betrag soll der Anbieter keine Steuern auf deine Kapitalerträge abführen. Das betrifft beispielsweise Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen.
Die Grundlage dafür ist der gesetzlich geregelte Sparer-Pauschbetrag. Pro Person bleiben 1.000 € Kapitalerträge im Kalenderjahr steuerfrei, bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften insgesamt 2.000 €. Mit einem Freistellungsauftrag berücksichtigt dein Anbieter den von dir zugewiesenen Betrag direkt beim Steuerabzug.
Beispiel: Du erhältst innerhalb eines Kalenderjahres 800 € Zinsen bei deiner Bank. Dort hast du einen Freistellungsauftrag über 1.000 € erteilt. Da deine erhaltenen Zinsen darunterliegen, behält die Bank keine Steuern ein – die vollen 800 € werden dir gutgeschrieben.
Erhältst du stattdessen 1.300 € Zinsen, bleiben 1.000 € ohne Steuerabzug. Nur auf die übrigen 300 € behält die Bank grundsätzlich Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.
Fun Fact: Hinter dem Auftrag steckt ein Urteil aus Karlsruhe. Zinsen waren schon früher steuerpflichtig. Doch ihre Besteuerung wurde in der Praxis nicht gleichmäßig durchgesetzt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1991 wurde das System neu geregelt: Banken sollten Steuern direkt von Zinsen einbehalten. Mit dem Freistellungsauftrag konnten Sparer ihren Freibetrag bereits bei diesem Abzug berücksichtigen. (Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 12/2736)
Für welche Kapitalerträge gilt dein Freistellungsauftrag?
Dein Freistellungsauftrag gilt beispielsweise für:
Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld oder aus Anleihen.
Dividenden, die Unternehmen an ihre Aktionäre auszahlen.
Ausschüttungen aus Fonds und ETFs.
Gewinne aus Wertpapierverkäufen
Vorabpauschalen bei Fonds und ETFs, die auch ohne Auszahlung entstehen können.
Was solltest du über dem Sparer-Pauschbetrag wissen?
Dein Sparer-Pauschbetrag gilt für deine Kapitalerträge bei allen Banken und Finanzanbietern zusammen. Wie viel Geld du angelegt hast, spielt dabei keine Rolle. Einen ungenutzten Rest kannst du nicht ins nächste Kalenderjahr übertragen.
Mit einem Freistellungsauftrag berücksichtigt dein Anbieter den ihm zugewiesenen Betrag direkt. Der Freibetrag steht dir aber auch ohne Freistellungsauftrag zu. Dann behält die Bank zunächst Steuern ein, die du dir aber im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung über die Anlage KAP wieder zurückholen kannst.

Bei ETFs kann ein Teil der Erträge steuerfrei bleiben. Diese sogenannte Teilfreistellung wird berücksichtigt, bevor dein Sparer-Pauschbetrag zum Einsatz kommt. Wie das funktioniert und wann bei ETFs Steuern anfallen, erfährst du im Beitrag „ETF-Steuern einfach erklärt“.
Wie erteilst du deinen Freistellungsauftrag?
Deinen Freistellungsauftrag erteilst du direkt bei deiner Bank oder deinem Broker. Häufig geht das im Onlinebanking oder in der App unter „Steuern“ oder „Freistellungsauftrag“. Alternativ kannst du ein Formular deines Anbieters nutzen.
In drei Schritten zum Freistellungsauftrag
Angaben prüfen: Benötigt werden dein Name, Geburtsdatum, deine Anschrift und deine Steuer-ID. Bei einem gemeinsamen Auftrag von Ehepaaren kommen die Angaben der zweiten Person hinzu. Im Onlinebanking sind viele Daten bereits hinterlegt.
Betrag und Gültigkeit festlegen: Gib an, welchen Teil deines Sparer-Pauschbetrags dieser Anbieter berücksichtigen soll. Du kannst den Auftrag unbefristet oder bis zum Ende eines Kalenderjahres erteilen. Prüfe vorher, welche Beträge du bereits bei anderen Anbietern freigestellt hast.
Auftrag bestätigen: Bestätige ihn online nach dem Verfahren deines Anbieters oder unterschreibe das Formular. Prüfe anschließend, ob der Auftrag mit dem richtigen Betrag und Gültigkeitsbeginn hinterlegt ist.
Bis wann solltest du den Auftrag erteilen?
Am besten erteilst du den Auftrag vor der ersten Zinsgutschrift, Ausschüttung oder einem Wertpapierverkauf mit Gewinn. Beachte die Bearbeitungshinweise deiner Bank oder deines Brokers. Wie du einen Auftrag nachträglich erteilst, erfährst du im Kapitel „Freistellungsauftrag ändern, kündigen oder rückwirkend erteilen“.
Wie verteilst du den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken?
Tagesgeld bei einer Bank, Depot bei einem Broker: Du kannst deinen Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Anbieter verteilen. Bei jedem erteilst du einen eigenen Freistellungsauftrag. Zusammen dürfen die Aufträge deinen Höchstbetrag von 1.000 € pro Person nicht überschreiten.
Orientiere dich daran, wo du voraussichtlich wie viele Kapitalerträge erzielst. Eine mögliche Aufteilung für eine Einzelperson sieht so aus:

Banken und Finanzanbieter gleichen ungenutzte Beträge nicht automatisch untereinander aus. Sie melden die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge zusammen mit deiner Steuer-ID an das Bundeszentralamt für Steuern.
Tipp: Halte deine Aufträge in einer einfachen Übersicht fest: Anbieter, erteilter Betrag und bereits genutzter Betrag. Prüfe die Aufteilung einmal jährlich und bei neuen Konten oder Depots. Passe sie an, wenn bei einem Anbieter etwas ungenutzt bleibt, während ein anderer Steuern einbehält.
Freistellungsauftrag ändern, kündigen oder rückwirkend erteilen
Ein neues Konto, höhere Zinsen oder ein Anbieterwechsel: Deine Depotaufteilung kann sich ändern. Freistellungsaufträge lassen sich deshalb anpassen – häufig direkt im Onlinebanking oder in der App.
Freistellungsauftrag ändern
Du kannst den Betrag erhöhen oder senken. Bereits genutzte Beträge bleiben jedoch bestehen: Wurden bei einem Anbieter bereits Erträge in Höhe von 300 € freigestellt, kannst du den Auftrag im selben Jahr nicht darunter senken. Bei einer Erhöhung darf die Summe aller Aufträge deinen Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.
Freistellungsauftrag kündigen
Was häufig „kündigen“ genannt wird, heißt beim Freistellungsauftrag widerrufen. Das ist grundsätzlich zum Jahresende möglich. Hast du den Auftrag im laufenden Jahr noch nicht genutzt, kannst du ihn auch rückwirkend zum Jahresbeginn widerrufen.
Freistellungsauftrag rückwirkend erteilen
Auftrag vergessen oder zu niedrig angesetzt? Du kannst ihn grundsätzlich noch bis zum 31. Januar des Folgejahres rückwirkend erteilen oder erhöhen. Beachte die Fristen deiner Bank oder deines Brokers. Bereits einbehaltene Steuer kann dann entsprechend erstattet werden.
Danach bleibt dir die Steuererklärung mit Anlage KAP. Für eine freiwillige Steuererklärung hast du grundsätzlich vier Jahre nach Ende des betreffenden Kalenderjahres Zeit. Bei einer Abgabepflicht gelten andere Fristen.
Was gilt für Ehepaare, Lebenspartner und Kinder?
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften
Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können insgesamt 2.000 € Sparer-Pauschbetrag pro Kalenderjahr nutzen. Dafür gibt es zwei Wege:
Gemeinsamer Freistellungsauftrag: Beide Ehegatten unterschreiben, beide Steuer-IDs werden angegeben. Vorteil: Nicht ausgeschöpfte Beträge des einen Partners können automatisch dem anderen zugutekommen, und eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung ist möglich.
Getrennte Freistellungsaufträge: Jede Person kann insgesamt bis zu 1.000 € freistellen. Das kann bei getrennten Konten oder unterschiedlichen Anlagestrategien sinnvoll sein. Nach einer Scheidung solltest du die Aufteilung neu prüfen.
Kinder
Auch Kinder haben Anspruch auf ihren eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Kalenderjahr. Für ein Konto oder Depot auf den Namen deines Kindes erteilen die gesetzlichen Vertreter den Freistellungsauftrag mit der Steuer-ID des Kindes. Wichtig: Das Geld gehört dem Kind. Sein Freibetrag lässt sich nicht für deine eigenen Kapitalerträge nutzen.
Entsteht aufgrund der voraussichtlichen gesamten Einkünfte deines Kindes keine Einkommensteuer, kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) infrage kommen. Sie wird beim Finanzamt beantragt und ermöglicht auch bei Kapitalerträgen oberhalb des Sparer-Pauschbetrags eine Auszahlung ohne Steuerabzug.
Fazit: Einmal einrichten, gelegentlich prüfen
Ein Freistellungsauftrag lässt sich meist mit wenigen Angaben einrichten. Du kannst ihn bis auf Widerruf oder befristet bis beispielsweise zum Ende eines Kalenderjahres erteilen. Ein unbefristeter Auftrag gilt auch in den Folgejahren weiter. Ein gelegentlicher Check lohnt sich trotzdem: Wo fallen deine Kapitalerträge an – und passt die Verteilung noch dazu?
Mach diesen Check zum Teil deiner Finanzroutine, besonders wenn ein neues Konto oder Depot hinzukommt. Damit bleibt eine kleine Einstellung im Onlinebanking wirksam, die im Alltag leicht vergessen wird.
Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag
Felix Coutandin-Freund
ETF-Professional
Felix ist seit über 15 Jahren am Kapitalmarkt investiert. Bei VisualVest sorgt er dafür, dass kompliziertes Finanzwissen verständlich wird.

Artikel weiterempfehlen
Du fandest den Artikel informativ oder hilfreich? Dann teile ihn gern mit Menschen in deinem Umfeld – vielleicht ist er auch für sie interessant.
Die Geldanlage in Fonds ist mit Risiken verbunden, die zu einem Verlust deines eingesetzten Kapitals führen können. Historische Werte oder Prognosen geben keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung. Bitte mach dich deshalb mit unseren Risikohinweisen vertraut.