Mit der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten („Offenlegungsverordnung“) will die Europäische Union die Transparenz im Finanzsektor erhöhen. Finanzmarktteilnehmer*innen müssen seit dem 10. März 2021 unterschiedliche Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen, die sowohl das Unternehmen selbst als auch dessen Produkte betreffen. Dazu zählen unter anderem Nachhaltigkeitsrisiken und der Umgang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
VisualVest greift bei den Investitionsentscheidungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen auf die Expertise des Portfoliomanagements der Muttergesellschaft Union Investment zurück. Für diese Investitionsentscheidungen gelten folgende Kriterien.