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Verfasst am: 2.1.2026

Finanzielle Änderungen 2026

Wanderer springt über Felsen

Mit jedem Jahreswechsel gehen üblicherweise finanziell relevante Änderungen für Anleger*innen und Verbraucher*innen einher. Das Wichtigste haben wir im Folgenden zusammengefasst.

Lohn & Staatsleistungen

Mindestlohn: Auch dieses Jahr beginnen wir mit einer für viele Arbeitnehmer*innen erfreulichen Nachricht: Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 von 12,82 € auf 13,90 € brutto pro Stunde gestiegen. Hierdurch wurde ebenfalls die Verdienstgrenze für Minijobber*innen von 556 € auf 603 € monatlich angehoben. Bis 2027 soll der Mindestlohn schrittweise auf 14,60 € brutto pro Stunde erhöht werden.

Kindergeld: Seit dem 1. Januar 2026 wurde das Kindergeld um 4 € pro Kind auf 259 € monatlich erhöht, unabhängig von der Anzahl der Kinder.

Rente: Die gesetzliche Rente soll zum 01. Juli 2026 um rund 3,7 % steigen. Damit würde die Anpassung erstmals seit den vergangenen Jahren über dem Inflationsniveau liegen. Wie üblich wird die genaue Höhe im Frühjahr 2026 durch das Bundeskabinett festgelegt und könnte die prognostizierten 3,7 % womöglich übersteigen. In den letzten beiden Jahren stiegen die Renten – auch infolge der Inflationsphase – stärker als zuvor angenommen. Die tatsächliche Erhöhung ist abhängig von den Lohn- und Konjunkturentwicklungen im Folgejahr.

Als große Neuerung gilt ab dem 01. Januar 2026 die Aktivrente. Diese ermöglicht es Rentner*innen künftig, nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei zusätzlich zu verdienen. Voraussetzungen dafür sind unter anderem ein Arbeitsbeginn ab 2026, das Ausführen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit und Einkünfte, die 2.000 Euro nicht überschreiten. Trotz Steuerfreiheit müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, um den Versicherungsschutz zu sichern.

Bürgergeld: Im Laufe von 2026 soll das Bürgergeld durch eine neue „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ersetzt werden. Künftig sollen Pflichtverstöße durch Beziehende stärker sanktioniert werden. Weiterhin ist die Abschaffung der Karenzzeiten für Vermögen und Wohnkosten geplant, um Arbeitsanreize zu erhöhen. Die Anpassung tritt voraussichtlich zur Jahresmitte 2026 in Kraft.

Deutschlandticket: Zum 01. Januar 2026 steigt der Preis des Deutschlandtickets von 58 € auf 63 € monatlich. Zur Erinnerung: Mit dem staatlich subventionierten Ticket kannst du alle Verkehrsmittel des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs nutzen.

    Steuer & Beitragszahlungen

    Freibeträge: Der steuerliche Grundfreibetrag wird von 12.096 € auf 12.348 € für Ledige bzw. 24.696 € für Ehepaare angehoben. Falls du es noch nicht wusstest: Dein Jahreseinkommen bleibt unterhalb des Freibetrags immer steuerfrei. Verdienst du mehr, zahlst du nur auf den über den Grundfreibetrag hinausgehenden Betrag Steuern. Zudem soll der Kinderfreibetrag von 6.672 € auf 6.828 € steigen. Das Finanzamt überprüft automatisch im Steuerbescheid, ob der Steuervorteil durch den Freibetrag über dem gezahlten Kindegeld liegt. Falls ja erhältst du die Differenz als Freibetrag on top.

    Beitragsbemessungsgrenzen: Die Bemessungsgrenzen geben die maximale Höhe des sozialsteuerpflichtigen Einkommens an.Verdienste darüber hinaus sind somit nicht beitragspflichtig. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die Grenze von 66.150 € auf 69.750 € jährlich (monatlich 5.812,50 €). In der Rentenversicherung wird die Grenze bundesweit von 8.050 € auf 8.450 € im Monat (jährlich 101.400 €) angehoben.

    Krankenversicherungsbeiträge: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 2,5 % auf 2,9 %, wobei die genaue Höhe von deiner Krankenkasse abhängt. Gut zu wissen: Als Versicherte*r hast du bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht.

    Pflegeversicherungsbeiträge: Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wurde für 2026 über ein zusätzliches Darlehen aus dem Bundeshaushalt auf 3,6 % (4,2 % für Kinderlose) stabilisiert. Um die Beiträge nachhaltig zu stabilisieren, ist in naher Zukunft eine große Pflegereform geplant. Der Gesetzgebungsprozess hierzu startet voraussichtlich Anfang 2026.

    Mehrwertsteuer: Zum 01. Januar 2026 soll die Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 % gesenkt werden. Bei entsprechend reduzierten Preisen würden auch Verbraucher*innen profitieren. Ob die Maßnahme tatsächlich umgesetzt wird, beschließt der Bundesrat am 20. Dezember. Entscheidend ist die Zustimmung der Länder wegen der finanziellen Auswirkungen.

      Energiekosten

      Strompreise: Die Bundesregierung hat beschlossen, die Netzentgelte, welche einen großen Teil des Strompreises ausmachen, mit Geldern aus dem Klima- und Transformationsfonds zu bezuschussen. Voraussichtlich sinkt der Strompreis für Verbraucher*innen und Kleingewerbe 2026 um 1,3 bis 2,4 ct/kWh. Das entspricht etwa 60 bis 70 € Ersparnis für eine vierköpfige Familie. Diese Entlastung liegt weit unter den im Koalitionsvertrag versprochenen 5 ct/kWh. Außerdem hängt die Senkung der Netzentgelte stark von dem regionalen Netzausbau ab, sodass nicht alle Verbraucher*innen gleich profitieren.

      Gaspreise: Für Gaskunden werden die Netzentgelte ab 2026 deutlich erhöht. Durchschnittlich steigen sie um etwa 11 % (ca. 0,18 Cent/kWh). Gleichzeitig fällt die Gasspeicherumlage (0,289 ct/kWh) weg, sodass die Mehrkosten in vielen Fällen kompensiert werden dürften.

      CO2-Abgabe: Die CO2-Abgabe steigt von 55 € auf bis zu 65 € pro Tonne, wodurch sich die Preise für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas erhöhen. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas bedeutet dies bis zu 72 € mehr pro Jahr. Bei 2.000 Liter Heizöl entsprechend bis zu 63 €. Die CO2-Steuer soll dabei helfen, bis 2030 den CO2-Ausstoß um 55 % zu reduzieren.

        Altersvorsorge

        Frühstart-Rente – Altersvorsorge von klein auf: Mit der geplanten Frühstart-Rente soll Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen. Die Grundidee ist einfach: Je früher Geld langfristig angelegt wird, desto stärker kann der Zinseszinseffekt wirken. Nach den derzeit bekannten Planungen soll der Staat für förderberechtigte Kinder ab dem Jahr 2026 monatlich einen festen Betrag von voraussichtlich 10 € in ein eigenes Vorsorgeprodukt einzahlen. Dieses Kapital soll langfristig am Kapitalmarkt investiert werden und über viele Jahre für die Altersvorsorge aufgebaut werden.

        Vorgesehen ist, dass die angesparten Beträge grundsätzlich der Altersvorsorge dienen und langfristig gebunden bleiben. Details dazu, etwa zu möglichen vorzeitigen Verfügungen oder zur konkreten Ausgestaltung des Produkts, sind jedoch noch nicht abschließend geregelt. Auch ob und in welchem Umfang zusätzliche private Einzahlungen, beispielsweise durch Eltern, möglich sein werden, ist derzeit noch offen. Ziel der Frühstart-Rente ist es, unabhängig vom Einkommen der Eltern frühzeitig eine Basis für private Altersvorsorge zu schaffen und langfristiges Sparen strukturell zu fördern. Die endgültige Ausgestaltung hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab, allerdings ist ein Start rückwirkend vom 01. Januar 2026 angedacht.

        Altersvorsorgedepot für 2027 geplant: Nach dem Ende der Ampelkoalition stand das geplante Altersvorsorgedepot zeitweise infrage. In einem aktuellen Entwurf wird nun erneut ein konkreter Zieltermin genannt. Demnach sollen entsprechende Altersvorsorgedepots ab dem 1. Januar 2027 verfügbar gemacht werden, sofern das Vorhaben den weiteren Gesetzgebungsprozess erfolgreich durchläuft.

        Nach dem derzeitigen Entwurfsstand ist vorgesehen, dass Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot staatlich gefördert werden sollen. Geplant ist eine Förderung von 30 % auf jährliche Einzahlungen bis zu 1.200 € sowie von 20 % auf weitere Einzahlungen zwischen 1.201 und 1.800 €. Daraus könnte sich eine maximale staatliche Förderung von bis zu 480 € pro Jahr ergeben. Zusätzlich ist eine einmalige Prämie für Berufsanfänger*innen unter 25 Jahren in Höhe von 200 € vorgesehen. Darüber hinaus ist eine Kinderzulage geplant, die sich an der Höhe des investierten Kapitals orientieren und bis zu 300 € pro Kind und Jahr betragen könnte. Um grundsätzlich förderberechtigt zu sein, soll nach aktuellem Stand ein Mindestjahresbeitrag von 120 € erforderlich sein.

        Für Kapitalerträge innerhalb des Altersvorsorgedepots ist vorgesehen, dass sie während der Ansparphase steuerlich begünstigt werden sollen. Die konkrete steuerliche Ausgestaltung ist jedoch noch nicht abschließend gesetzlich geregelt. Nach den bisherigen Planungen soll die Förderung an die langfristige Nutzung für die Altersvorsorge geknüpft sein. Bei einer vorzeitigen Entnahme vor Rentenbeginn könnte es – ähnlich wie bei der Riester-Rente – zu einer vollständigen oder teilweisen Rückzahlung staatlicher Zulagen und steuerlicher Vorteile kommen.

          Die Geldanlage in Fonds ist mit Risiken verbunden, die zu einem Verlust deines eingesetzten Kapitals führen können. Historische Werte oder Prognosen geben keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung. Bitte mach dich deshalb mit unseren Risikohinweisen vertraut.